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14 Feldpostmarken
Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen (bis 250 g), Päckchen (bis 1 kg), Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld bis 1.000 RM, Postanweisungen und Zahlkarten vom Felde bis 1.000 RM, einige Zeitungen Feldpostzeitungspakete und Telegramme. Gewichtsüberschreitungen wurden bei Briefen bis 25 g und bei Päckchen bis 100 g toleriert. Militärische Dienststellen konnten zusätzlich noch Sendungen unter Einschreiben oder als Wertbrief versenden, ebenso Pakete. Völlig ausgeschlossen waren Postaufträge, Postnachnahmen, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Rückscheinsendungen und telegraphische Zahlungsanweisungen.
Bei den Privatsendungen wurden folgende Gebühren erhoben: Päckchen bis 1.000 g 20 Pf. Für Post und Zahlungsanweisungen ins Feld, Feldpostanweisungen und Feldzahlkarten vom Felde und Telegramme die übliche Inlandsgebühr. Für Zeitungen wurde die Hälfte der Bestellgebühr dem Verleger in Rechnung gestellt. Zeitungspakete kosteten 20 Pf je angefangenes Kilogramm. Päckchen aus der Heimat mussten freigemacht werden, Päckchen in die Heimat sollten freigemacht werden. Es wurde dann nur der einfache Fehlbetrag erhoben, dies galt auch für Päckchen innerhalb der Wehrmacht.
Alle Sendungen hatten den Vermerk „Feldpost“ und die genaue Anschrift des Absenders zu tragen. Auf Sendungen von Dienststellen und Angehörigen von Einheiten mit getarnter Anschrift durfte als Absenderangabe nur die Feldpostanschrift verwendet werden. Die Feldpostsendungen von Wehrmachtsangehörigen mussten entweder bei einem Feldpostamt eingeliefert werden oder mit Briefstempel oder Dienstsiegelabdruck der Einheit versehen durch eben diese Einheit bei einem Postamt zur Weiterbeförderung eingeliefert werden. Die Einlieferung durch Briefkästen war einzuschränken.
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